Auch im neuen Jahr gibt es Neuigkeiten im Bereich der Förderungen für Fenster, Haustüren und Sichtschutz im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen. Um herauszufinden, ob Sie für Ihr Bauprojekt eine Förderung erhalten können und in welcher Höhe, finden Sie die entsprechenden Informationen in der Tabelle von unserem Partner WERU.
WICHTIG – JETZT NEU: Auftragserteilung an uns vor Antragstellung auf Fördermittel ❗ Seit dem 1. Januar 2024 hat sich auch bei der Beantragung von Fördermitteln eine bedeutende Änderung ergeben: Bei der Antragstellung bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden, der die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung für die Förderzusage enthält. Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Förderung nicht genehmigt wird. Daher ist es erforderlich, dass Sie sich vor der Antragstellung verbindlich für ein Sanierungsangebot hinsichtlich Umfang und Termin entschieden haben. Erst danach kann die Förderung beantragt werden! Vor dem 1. Januar 2024 war die Vorgehensweise eine andere. Bis zu diesem Zeitpunkt musste zunächst über einen externen Energieeffizienzexperten (EEE) der Förderantrag gestellt und genehmigt werden. Erst danach konnte ein Auftrag erteilt und gegebenenfalls weitere Angebote eingeholt werden. Jetzt ist es zwingend erforderlich, bereits bei der Antragstellung einen Auftrag an einen Fensterbauer vergeben zu haben.